Solaranlagen in der Bauleitplanung festschreiben

Solaranlagen in der Bauleitplanung festschreiben

Wir GRÜNEN beantragen, dass in Zukunft in allen Bebauungsplänen eine Verpflichtung für Solarnutzung (PV-Anlagen oder Solarthermie) einzuführen ist. Auch bei der Aktualisierung bestehender Bauleitpläne ist dies zu berücksichtigen. Die Installationen von Photovoltaikanlagen oder thermischen Solaranlagen sollen zur Umsetzung des gemeindlichen Klimaschutzkonzeptes und unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch den Bebauungsplan gemäß §9 (1) Nr. 23 b) BauGB auf allen Gebäuden festgesetzt werden.

Dabei bietet sich folgender Wortlaut an: „Geeignete Dachflächen sind für die Gewinnung von Solarstrom mit Photovoltaik oder Solarthermie auszustatten. Die Anlage sollte mindestens 50 Prozent der nicht anderweitig genutzten Dachfläche umfassen.“

Bei städtebaulichen Verträgen wird stets mit den Grundstücksinteressent*innen eine Solarpflicht vereinbart.

Begründung:

Photovoltaik und Solarthermie sind zwei wichtige Bausteine zur Bekämpfung der Klimakrise. Die Potenziale auf neu zu errichtenden und bestehenden Dächern sind groß. Sie sind eine kostengünstige und effektive Klimaschutzmaßnahme, welche auch die Eigentümer*innen der Gebäude vor steigenden Preisen für fossile Energieträger schützt. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b Baugesetzbuch (BauGB) können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen. Vorbildlich sind die bayerischen Kommunen Pfaffenhofen und Amberg, die eine kommunale Solarpflicht bereits 2019 eingeführt haben.

Viele Baugebiete werden an Bauträger übergeben, die oft nur die notwendigsten Vorgaben einhalten, um möglichst viel Profit zu erzielen. Den Bürger*innen, die das Wohneigentum erworben haben, fehlt für weitere Investitionen wie PV-Anlagen oder Solarthermie oft das Geld. Zudem sollte jedes Haus ein umfassendes Energiekonzept haben, indem Solarthermie und PV-Anlagen inkludiert sind.

Zusätzlich möchten wir auf die derzeit laufende Prüfung möglicher Flächen zur Situierung von PV-Anlagen verweisen. Hier soll bestehendes Grünland- oder Ackerflächen zur gewerblichen Gewinnung von Energie durch PV-Anlagen herangezogen werden. Bei einer verpflichtenden Festschreibung von PV-Anlagen in Bebauungsplänen, können die ebenfalls für unser Klima wichtigen Grünland- und Ackerflächen erhalten bleiben und dennoch erneuerbare Energien aus Solarkraft gewonnen werden.

Wir hoffen auf baldige Behandlung.

 

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