Sehr geehrter Herr Klostermeier,
hiermit bitten wir um Prüfung, ob nach der Reform des StVG im Juni 2024 die Gemeinde Putzbrunn verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 471 auf 30 km/h, Radwege und Zebrastreifen bei allen Fußgängerüberquerungen umsetzen kann.
Begründung:
Der Verkehr auf der B 471 ist ein Gefahrenpotenzial, insbesondere für Fußgänger, Radfahrende und im Besonderen für die Schulkinder. Auch besteht eine starke Luft- und Lärmbelastung für die Anwohnenden.
Die Lebensqualität ist massiv eingeschränkt.
Im Juni 2024 hat der Bundesrat einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und im Juli einer Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt.
Jetzt haben die Kommunen mehr Mitsprachemöglichkeiten und es gibt erweiterte rechtssichere Begründungen für verkehrsrechtliche Anordnungen.
Mit freundlichen Grüßen
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