Antrag: „Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der B 471 wie Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Radwege und Zebrastreifen“

Sehr geehrter Herr Klostermeier,

hiermit bitten wir um Prüfung, ob nach der Reform des StVG im Juni 2024 die Gemeinde Putzbrunn verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 471 auf 30 km/h, Radwege und Zebrastreifen bei allen Fußgängerüberquerungen umsetzen kann.

 Begründung:

Der Verkehr auf der B 471 ist ein Gefahrenpotenzial, insbesondere für Fußgänger, Radfahrende und im Besonderen für die Schulkinder. Auch besteht eine starke Luft- und Lärmbelastung für die Anwohnenden.

Die Lebensqualität ist massiv eingeschränkt.

Im Juni 2024 hat der Bundesrat einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und im Juli einer Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt.

Jetzt haben die Kommunen mehr Mitsprachemöglichkeiten und es gibt erweiterte rechtssichere Begründungen für verkehrsrechtliche Anordnungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sybille Martinschledde

 

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