Antrag „Mehr Informationen für den Gemeinderat über die EVP Planung zur Umsetzung von Maßnahmen in Putzbrunn sowie Zulassung weiterer Elektrobetriebe durch die Bayernwerke“

Im Wortlaut sieht unser Antrag folgendermaßen aus:

„Sehr geehrter Herr Klostermeier,

vorab möchte ich darauf hinweisen, das Bündnis 90/Die Grünen sowohl als Fraktion im Gemeinderat als auch als Ortsverband weiterhin uneingeschränkt zur damaligen Entscheidung steht, anteilig über eine Netzgesellschaft das kommunale Stromnetz zu übernehmen.

Gleichzeitig müssen wir als Mitglieder des Gremiums Gemeinderat allerdings auch darauf hinwirken, dass Leistungen, die unter dem Oberbegriff „kommunale Daseinsfürsorge“ fallen, sich den Bedürfnissen der Mitbürger*innen in Putzbrunn kontinuierlich anpassen, sei es beim Leistungsumfang oder aber auch bei sich verändernden technischen Gegebenheiten. All dies gilt auch für die Gesellschaften, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Bei Monopolbetrieben, wie der Netzgesellschaft, gilt dies in einem besonderen Maße.

Rechtlich ist bei den Gesellschaften für die Kontrolle der Zukunftsausrichtung der Gesellschaft der Aufsichtsrat verantwortlich, in dem auch Vertreter*innen des Gemeinderates
sitzen. Diese sind allerdings zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass die nicht zum jeweiligen Aufsichtsrat gehörenden Gemeinderät*innen von der Weiterentwicklung und den
Kommunikationsflüssen genauso ausgeschlossen sind, wie wir als in der EVP nicht vertretene Fraktion.

Wir schlagen deshalb vor, dass sich der Gemeinderat im Rahmen seiner Verantwortung für das Beteiligungscontrolling – gerne in nichtöffentlicher Sitzung – mit den aus Sicht des Rates relevanten Themen beschäftigt und dann eine Empfehlung an den Aufsichtsrat abgibt, die Themen im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung zu diskutieren und gegebenenfalls beschlussmäßig zu regeln. Über die Ergebnisse nach der oder gegebenenfalls mehreren Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Aufsichtsratssitzungen kann dann wiederum in einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates berichtet werden.

Anforderungen an die Energieversorgung Putzbrunn, im Rahmen der Verantwortung für das kommunale Stromnetz

Eine wesentliche Voraussetzung für eine gute Sanierung von Wohngebäuden ist eine neuzeitliche Anbindung von Immobilien aller Art an das Stromnetz.

  • Gerade Sanierungen sollten bei dem aktuell sich stark veränderten Markt für Wohnimmobilien verstärkt im Vordergrund stehen. Der Neubau Boom der vergangenen Jahre ist deutlich abgeschwächt. Klassische Nachhaltigkeitsziele beim Bau rücken so wieder verstärkt in den Vordergrund.

Bei der Energieversorgung Putzbrunn ergeben sich folgender Handlungsbedarf:

  • Basis für eine Bewertung ist das Alter der in Putzbrunn bestehenden wohnwirtschaftlichen Objekte, dem die Form und das Alter der Hauseinspeisungen gegenüberzustellen ist. Mit einer solchen Statistik entsteht eine Übersicht über den Sanierungsbedarf der kommenden Jahre, nur so sind Priorisierungen möglich. Jedwede Heizungsanlage braucht zukünftig weit mehr Strom als früher.
  • Jahresplanung aller priorisierten Maßnahmen für die Bürger*innen sowie Putzbrunner Gewerbebetriebe (von Antrag im IT-System bis zur Fertigstellung im Rahmen Bau)
  • Jährlicher Bericht über umgesetzte Maßnahmen/Projekte
  • Erleichterung für Putzbrunner*innen sowie Gewerbetreibende durch Zulassung von qualifizierten Elektrobetrieben, die bereits über eine Zulassung durch die Stadtwerke München verfügen.
    • Bislang wird nur die Zulassung des Elektrobetriebs beim Bayernwerk akzeptiert. Diese Regelung sollte auf eine alternative Zulassung durch die Stadtwerke München (SWM) erweitert werden. Bislang ist für einen Elektrobetrieb, der über keine Bayernwerk Zulassung verfügt nur eine relativ zeitraubende Gastzulassung beim Bayernwerk möglich. Bei geringen Umsätzen außerhalb des Stadtgebietes von München rechnet sich dies für den Handwerksbetrieb nicht. Durch dieses Verfahren wird – ohne sachliche Gründe – der Wettbewerb zu Lasten einer Vielzahl von qualifizierten Fachbetrieben in der Stadt München und natürlich auch zu Lasten der
      Putzbrunner*innen beschränkt.
  • Verwendung des Gewinns der Gesellschaft Aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit steigenden Sanierungen von wohnwirtschaftlichen Objekten im Gemeindebereich und der verstärkten Bedeutung der Stromversorgung im Rahmen einer Wärmewende sollte ein Verbleib des Bilanzgewinnes ab dem Geschäftsjahr in der Gesellschaft in Betracht gezogen werden (sog. Thesaurierung).

Wir schaffen hier einen deutlichen Mehrwert für die Putzbrunner*innen. Die Verbesserung von Hausanschlüssen sowie des Stromnetzes darf nicht an fehlenden Rücklagen scheitern. Der Eindruck einer Verschleppung von notwendigen Maßnahmen muss unbedingt vermieden werden. Die mit der Thesaurierung einhergehenden Mindererlöse aus Beteiligungen sind durch Einsparungen zu kompensieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Doris Böhm“

 

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