Ausarbeitung einer ökologisch-sozial nachhaltigen Beschaffungsrichtlinie für kommunale Einrichtungen

Unsere Fraktion hat einen neuen Antrag gestellt. Hier der genaue Wortlaut:

Zur Unterstützung der Gemeinde Putzbrunn wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschaffungsrichtlinie für kommunale Einrichtungen anhand nachhaltiger öko-logischer und sozialer Standards sowie des fairen Handels zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der in den kommunalen Einrichtungen beschafften Produkte zu erstellen und zu prüfen, wie diese durch ökologisch und sozial nachhaltigere Alternativen ersetzt werden können.

Ziel ist es, das Beschaffungswesen Schritt für Schritt und nach Möglichkeit nachhaltig auszurichten. Dieses umfasst Neuanschaffungen aller kommunalen Einrichtungen, vom Rathaus über Gemeindekindergarten, Grundschule bis hin zum Bauhof.

Der Schwerpunkt soll auf kreislaufgerechten und klimapositiven Materialen liegen, dabei sollen regionale Produkte stets bevorzugt werden.

Leitlinie ist dafür die Berücksichtigung entsprechender anerkannter Gütezeichen wie Blauer Engel, TCO, Forest Stewardship Council (FSC), Fair Wear Foundation oder Grüner Knopf sowie die ILO-Arbeitsschutzrichtlinien (ILO-Konvention 182: Verbot von Kinderarbeit).

Folgende Bereiche sind hierbei zu berücksichtigen:

 

– Büromaterialien (Drucksachen, Papierwaren)

– Reinigungs- und Hygieneartikel

– Textilien und Dienstkleidung

– Lebensmittel und Catering

– im kommunalen Bereich eingesetzte Baustoffe und Leuchtmittel

– Stromversorgung (Ökostrom)

– Elektrogeräte und Computer

– Fahrzeuge

Bild: Coloures-Pic

Unterstützung bietet dabei der Leitfaden „Umwelt- und Klimaschutz in Behörden“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt sowie der „Kompass Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung mit einer Übersicht über zertifizierte Gütezeichen und Richtlinien zur Ausschreibung.

Der Gemeinderat wird jährlich von der Verwaltung über die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Umstellung unterrichtet. Dabei soll durch konkrete Zahlen belegt werden, für welche Produkte und in welchem Prozentumfang die neuen Vergaberichtlinien umgesetzt wurden.

Begründung:

Deutschlandweit werden durch öffentliche Einrichtungen geschätzt jährlich Produkte und Dienstleistungen im Wert von 350 Milliarden Euro beschafft; 50 % der Summe entfällt auf die Beschaffungen der Kommunen. Die Beschaffung der Öffentlichen Hand orientiert sich im Wesentlichen am günstigsten Preis. Kriterien wie ökologische Nachhaltigkeit und soziale Bedingungen in der Produktion fallen oftmals durchs Raster und werden nicht als Entscheidungskriterien herangezogen. Dies widerspricht den Nachhaltigkeitszielen, denen sich die Vereinten Nationen, der Deutsche Bundestag, der Bayerische Landtag und auch der Landkreis München verpflichtet haben.

Bei allen kommunalen Entscheidungen müssen die Auswirkungen auf Umwelt und Klima berücksichtigt und Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken. Dieser Antrag soll dazu dienen, die Ziele im Bereich Beschaffung zu konkretisieren und die Verwaltung mit einem politischen Mandat auf dem Weg zu einer nachhaltigen Beschaffung zu unterstützen.

Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von den zu beschaffenden Produkten und möglichen Umstellungen des Bedarfs.

 

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